5.3.16 Duty to inform in the event of adverse events Estimated reading: 1 minute 33 views Authors Purpose and goal Patienten haben das uneingeschränkte Recht über unerwünschte Ereignisse und die Umstände, die möglicherweise dazu geführt haben, informiert zu werden. Zumindest besteht Informationspflicht auf Nachfrage des Patienten oder wenn die Information zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erfor-derlich ist) BGB §630c Abs. 2 Satz 2; QM-RL §4 (1) Patienteninformation und -aufklärung Satz 1; DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN 15224:2017 8.2.1 i) Area of application Bei unerwünschten Ereignissen (UE) während oder nach der Behandlung, insbesondere dann, wenn als Ursache des UE ein Behandlungsfehler vermutet wird. 3 Description Verfahren zur Entschuldigung. Nicht nur Anteilnahme zeigen, auch Kom-pensation anbieten Training zur Kommunikation eines UEs Unterstützung des Mitarbeiters, der für einen Behandlungsfehler verant-wortlich gemacht wird. Schnelle Kompensation für die Folgen eines UE: Angebot zur Nachbesse-rung, Unterstützung bei verlängerter Behandlung, Einleitung einer schneller Schadensregulierung to the procedural instructions here Download Attachments John Hopkins Hospital Medical Error Disclosure Policy 5.3 Dealing with risks and opportunities - Previous 5.3.15 Reports on UEs to the management Next - 5.3 Dealing with risks and opportunities 5.3.17 Screening administrative data Global Trigger Tool