Kommentar

BONNES PRATIQUES HOSPITALIÈRES

BONNES PRATIQUES HOSPITALIÈRES

Le saviez-vous ?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

2.5.11 Verordnung häuslicher Pflege

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Ziel und Zweck

Viele Patienten nehmen oft nur deswegen nicht an Nachuntersuchungen teil, weil sie die Termine vergessen haben. Eine Erinnerung wird positiv aufgenommen, setzt jedoch die Einhaltung einiger Regeln voraus.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.5.11 Verordnung häuslicher Pflege

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