Kommentar

BONNES PRATIQUES HOSPITALIÈRES

BONNES PRATIQUES HOSPITALIÈRES

Le saviez-vous ?

GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

2.5.15 Kooperationsvereinbarung mit weiterbehandelnden Einrichtungen

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Ziel und Zweck

Mit den weiterbehandelnden Einrichtungen (z.B. andere Krankenhäuser, REHA-Einrichtungen, niedergelassene Ärzte, Pflegeeinrichtungen, ambulante Krankenpflege, Krankengymnasten, Orthopädie-Techniker) sollen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden, die sich auch auf die Rückmeldung schwerwiegender und unerwarteter Ereignisse (Nebenwirkungen und Nebenfolgen) beziehen.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Ressourcen

Risiken

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.5.15 Kooperationsvereinbarung mit weiterbehandelnden Einrichtungen

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