{"id":9393,"date":"2024-12-10T19:12:13","date_gmt":"2024-12-10T18:12:13","guid":{"rendered":"https:\/\/extali.eu\/docs\/gute-hospitalpraxis\/1-kontext-des-krankenhauses\/1-2-patientenorientierung\/1-2-25-umgang-mit-sterbenden\/"},"modified":"2025-11-11T11:05:23","modified_gmt":"2025-11-11T10:05:23","slug":"1-2-25-prise-en-charge-des-mourants","status":"publish","type":"docs","link":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/handbuch\/1-kontext-de-krankenhauses\/1-2-patientenorientierung\/1-2-25-umgang-mit-sterbenden\/","title":{"rendered":"1.2.25 Prise en charge des personnes en fin de vie"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-file\"><a id=\"wp-block-file--media-019abdd5-feaa-44d1-9fac-f4083caf3497\" href=\"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/1.2.25_00_qm_sterbende.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">PDF-Version der VA<\/a><a href=\"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/wp-content\/uploads\/2024\/12\/1.2.25_00_qm_sterbende.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-019abdd5-feaa-44d1-9fac-f4083caf3497\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"zweck_und_ziel\">1 Zweck und Ziel<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Vorgehen bei Sterbef&auml;llen im Krankenhaus muss unter Ber&uuml;cksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, der hohen emotionalen Belastung der Angeh&ouml;rigen und Mitarbeiter des Krankenhauses und unter Kenntnis der religi&ouml;sen Vorstellungen des Patienten geregelt sein. Der Umgang mit Fehl- oder Totgeburten soll in die Regelung aufgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" id=\"anwendungsbereich\">2 Anwendungsbereich<\/h2>\n\n\n\n<p>Umgang mit Sterbenden und ihren Angeh&ouml;rigen. Umgang mit den Eltern bei Fehl- und Totgeburt <\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"beschreibung\">3 Beschreibung<\/h3>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"allgemeines\">3.1 Allgemeines<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Umgang mit Sterbenden ist w&uuml;rdig und respektvoll zu gestalten. Im Vordergrund steht, das ehrende Gedenken zu bewahren, besonders, wenn die konkreten Umst&auml;nde dieses gef&auml;hrden. Willensbestimmungen zum Ende des Lebens durch den Sterbenden sollen so weit vertretbar respektiert werden. Dabei hat die Weltan-schauung besonderes Gewicht. Wenn irgendwie m&ouml;glich soll das Be-handlungsteam sich dar&uuml;ber informieren.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"aerztliche_pflichten\">3.2 &Auml;rztliche Pflichten<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Arzt ist verpflichtet, Sterbenden so zu helfen, dass sie menschen-w&uuml;rdig sterben k&ouml;nnen. Die Grunds&auml;tze der &auml;rztlichen Sterbebegleitung m&uuml;ssen beachtet werden: palliativmedizinischer Versorgung in Beistand und Sorge f&uuml;r die Basis-betreuung Ma&szlig;nahmen, die den Todeseintritt nur verz&ouml;gern, sollen unterlassen oder beendet werden. Bei Sterbenden steht die Linderung des Leidens im Vordergrund. Die Unterrichtung des Sterbenden &uuml;ber seinen Zustand und m&ouml;gliche Ma&szlig;nahmen muss wahrheitsgem&auml;&szlig; sein. Patientenverf&uuml;gungen und andere Willensbekundungen zur medizini-schen und pflegerischen Behandlung und Betreuung m&uuml;ssen beachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"religioese_riten\">3.3 Religi&ouml;se Riten<\/h3>\n\n\n\n<p>In Zusammenarbeit mit Vertretern der Religionsgemeinschaften sollen die spezifischen Riten identifiziert werden. Die Beachtung soll durch geeignete Umgebungsbedingungen erm&ouml;glicht werden. Voraussetzung ist hier, dass die an der Betreuung beteiligten Personen damit vertraut sind. Bei christlichen Patienten soll auf Wunsch des Sterbenden ein\/e Geistliche\/r gerufen werden. Angeh&ouml;rige oder Teammitglieder k&ouml;nnen Gebete sprechen. Das Vorgehen soll durch die Krankenhausseelsorger betreut werden.<br>In der r&ouml;misch-katholischen Kirche, den altkatholischen und den orthodoxen Kirchen gilt die Krankensalbung (fr&uuml;her &bdquo;letzte &Ouml;lung&ldquo; genannt) als Sakrament. Der Wunsch nach einem Priester, der diese voll-zieht, muss sehr ernst genommen werden. Zeitlicher Verzug muss unter allen Umst&auml;nden unterbleiben. Das gilt besonders in unmittelbarer Todesgefahr, in der das eigentliche Sterbesakrament als Heilige Kommunion mit Empfang der Hostie gefeiert wird, die die Seele beim &Uuml;ber-tritt ins ewige Leben st&auml;rken soll.<br>Bei Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas sollen Erw&auml;gungen zur Entnahme von Organen unterbleiben, da die Gl&auml;ubigen dies strikt ablehnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Juden sollen die Angeh&ouml;rigen und auf Wunsch ein Geistlicher rechtzeitig informiert werden. Wenn Sterbende darum bitten, sollte eine Thora geholt werden, J&uuml;dinnen und Juden geben niemals die Hoffnung auf Gesundung auf. Jeder Mensch soll so lang wie m&ouml;glich leben und damit Gott dienen. Lebensverk&uuml;rzende Ma&szlig;nahmen werden h&auml;ufig strikt abgelehnt. Nachdem der Tod eingetreten ist, wird nach acht Minuten eine Daunenfeder auf Nase und Mund gelegt. Der Sohn oder der n&auml;chste m&auml;nnliche Angeh&ouml;rige verschlie&szlig;t die Augen und den Mund. Der Leichnam etwa eine halbe Stunde allein gelassen. Orthodoxe Juden beauftragen die Chewra Kadischah (&bdquo;heilige Gemeinschaft&ldquo;) mit der weiteren Versorgung des Leichnams. Die H&auml;nde der Verstorbenen werden entlang des Rumpfes ausgestreckt. Der K&ouml;rper wird gewaschen, mit einem wei&szlig;en Hemd gekleidet, mit einem wei&szlig;en Tuch bedeckt und so aufgestellt, dass er in Richtung der T&uuml;r zeigt. In Kopfh&ouml;he wird eine Kerze angez&uuml;ndet.<\/p>\n\n\n\n<p>Moslems w&uuml;nschen oft, im Sterben mit ihrem Angesicht gen Mekka gewandt zu liegen. Der Sterbende erhebt einen Finger zum Himmel. Fehlt die Kraft, hilft gegebenenfalls eine Pflegekraft. Dabei wird das Glaubensbekenntnis gesprochen. Dem Sterbenden soll etwas zum Trinken angeboten werden, denn ein Moslem darf nicht durstig sterben.<br>Anh&auml;nger des Hinduismus und des Buddhismus w&uuml;nsche eine stille Umgebung sorgen. Der Buddhist meditiert im Sterben, das f&uuml;r ihn ein Weg zu neuem Leben ist. Einem buddhistischen Priester oder Freund soll die M&ouml;glichkeit der Totenwache gegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"umgang_mit_fehl-_und_totgeburt\">3.4 Umgang mit Fehl- und Totgeburt<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach einer Fehl- oder Totgeburt muss der ge&auml;u&szlig;erte oder mutma&szlig;liche Wille der Geb&auml;renden bekannt sein. Mit der Patientin soll emphatisch &uuml;ber den weiteren Ablauf gesprochen und das Gewicht des Ereignisses durch Begr&uuml;&szlig;en und Abschiednehmens vom Kind angenommen werden. Immer soll an eine Nottaufe gedacht werden. Die Krankenhausseelsorge soll dar&uuml;ber verst&auml;ndigt werden. Gespr&auml;che mit einer\/m Seelsorger\/in soll angeregt werden.<br>Eine Strategie zur &Uuml;bermittlung der Todesnachricht muss gefasst werden. Der Partner oder eine andere Vertrauensperson soll auf Wunsch bei der betroffenen Frau sein k&ouml;nnen. Auf r&auml;umliche Trennung von der geburtshilflichen Station sollte geachtet werden. &Auml;lteren Kindern sollte ein Name gegeben und ein Namensb&auml;ndchen am Handgelenk angebracht werden. Das Kind sollte gebadet, gereinigt, in ein Tuch gewickelt, eventuell angezogen werden. Erst in diesem Zustand sollte es der Mutter\/den Eltern gezeigt und gegeben werden. Auch sollten Erinnerungsobjekte geschaffen und den Eltern zum Beispiel eine Karte mit Foto und Fu&szlig;abdruck des Kindes ausgeh&auml;ndigt werden. Stets sollte man von einem Kind und einer Geburt sprechen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"umgang_mit_gestorbenen\">3.5 Umgang mit Gestorbenen<\/h3>\n\n\n\n<p>Weitere rituelle Anforderungen sind nach dem Tod einzuhalten. Hin-weise dazu sind in der VA 1.2.26 Umgang mit Verstorbenen zu finden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\" id=\"dokumentation\">4 Dokumentation<\/h4>\n\n\n\n<p>Entscheidung zum Abbruch aktiver Behandlung und &Uuml;bergang zur palliativen Betreuung Information von Angeh&ouml;rigen Benachrichtigung Seelsorge Patienteninformation, Gespr&auml;ch zu Willensbekundungen Todeszeitpunkt<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\" id=\"ressourcen\">5 Ressourcen<\/h5>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\" id=\"raum\">5.1 Raum<\/h5>\n\n\n\n<p>Sterbende sollen allein in einem Zimmer liegen, das gen&uuml;gend Platz f&uuml;r Angeh&ouml;rige bietet. Der Raum sollte f&uuml;r rituelle Handlungen geeignet sein. Meist wird eine Abdunklung gew&uuml;nscht. &Uuml;ber die Verwendung von brennenden Kerzen muss entschieden werden. Bad oder Verbandszimmer sind keine w&uuml;rdigen Orte. Eine Verlegung in ein Hospiz oder auf eine Palliativstation soll erwogen werden.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\" id=\"personal\">5.2 Personal<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Seelsorge des Hauses sollte verst&auml;ndigt werden, wenn Patienten den Wunsch dazu &auml;u&szlig;ern. Ein Mitglied des Teams wird bestimmt, das f&uuml;r die enge Betreuung freigestellt ist. Die Betreuung soll empathisch, aber zur&uuml;ckhaltend sein. Eine angemessene Vorbereitung und Einweisung in die Aufgabe soll vorausgehen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\" id=\"zeitbedarf\">5.3 Zeitbedarf<\/h5>\n\n\n\n<p>Die Betreuung ist nicht vollst&auml;ndig gebunden. Sie sollte bei Bedarf aber kurzfristig abgerufen werden k&ouml;nnen. Sterbebegleitung kann einige Stunden und sogar Tage notwendig sein.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\" id=\"zustaendigkeiten\">6 Zust&auml;ndigkeiten<\/h5>\n\n\n\n<p>Seelsorger f&uuml;r rituelle Handlungen und empathischen Beistand &Auml;rztliche Versorgung Pflege f&uuml;r Sicherung der r&auml;umlichen Voraussetzungen, Begleitung der Angeh&ouml;rigen, Aufrechterhaltung der Pflege. Medizinische Behandlung endet angesichts des Todes &ndash; Pflege endet nie.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\" id=\"hinweise_und_anmerkungen\">7 Hinweise und Anmerkungen<\/h5>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\" id=\"mitgeltende_unterlagen\">8 Mitgeltende Unterlagen<\/h5>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\" id=\"literatur_vorschriften\">8.1 Literatur, Vorschriften<\/h5>\n\n\n\n<p>Grunds&auml;tze der Bundes&auml;rztekammer zur &auml;rztlichen Sterbebeglei-tung:2011 (Deutsches &Auml;rzteblatt | Jg. 108 | Heft 7 | 18. Februar 2011)&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.bundesaerztekammer.de\/fileadmin\/user_upload\/downloads\/Sterbebegleitung_17022011.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">http:\/\/www.bundesaerztekammer.de\/fileadmin\/user_upload\/downloads\/Sterbebegleitung_17022011.pdf<\/a><\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\" id=\"begriffe\">8.2 Begriffe<\/h5>\n\n\n\n<p>Sterbende Kranke oder Verletzte mit irreversiblem Versagen einer oder mehrerer vitaler Funktionen, bei denen der Eintritt des Todes in kurzer Zeit zu erwarten ist. [B&Auml;K Grunds&auml;tze 2011]<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\" id=\"anlagen\">Anlagen<\/h3>\n\n\n\n<p>Keine Anlagen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1 Zweck und Ziel Das Vorgehen bei Sterbef\u00e4llen im Krankenhaus muss unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Anforderungen, der hohen emotionalen Belastung der Angeh\u00f6rigen und Mitarbeiter des Krankenhauses und unter Kenntnis der religi\u00f6sen Vorstellungen des Patienten geregelt sein. Der Umgang mit Fehl- oder Totgeburten soll in die Regelung aufgenommen werden. 2 Anwendungsbereich Umgang mit Sterbenden und ihren [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":9325,"menu_order":34,"comment_status":"open","ping_status":"closed","template":"","doc_tag":[],"doc_badge":[],"class_list":["post-9393","docs","type-docs","status-publish","hentry","no-post-thumbnail"],"acf":[],"author_avatar":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/c6b2616140d9fcd6a1c5d6d2ebbf43422308c9322c032ef03f88ec3235855dcf?s=96&d=mm&r=g","author_name":"admin","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/docs\/9393","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/docs"}],"about":[{"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/docs"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9393"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/docs\/9393\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":13969,"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/docs\/9393\/revisions\/13969"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/docs\/9325"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9393"}],"wp:term":[{"taxonomy":"doc_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/doc_tag?post=9393"},{"taxonomy":"doc_badge","embeddable":true,"href":"https:\/\/gutehospitalpraxis.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/doc_badge?post=9393"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}