GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

Voll beherrschbare Risiken

 

Googeln Sie mal dieses Stichwort! Dutzende von im Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwälten erläutern Ihnen dort wortreich die zentrale Rolle dieser Formel. Im Patientenrecht (BGB § 630h) heißt es dazu: „(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat.“

Im Absatz (5) wird die Formel um den groben Fehler noch verschärft: „(5) Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war.“ Das gilt auch für verspätete oder unterlassene Maßnahmen. Als Erstes fragt der Richter, ob alles Zumutbare getan wurde, um den Prozess vollständig zu beherrschen. „Unvermeidbare“ Fehler gibt es nicht.

Mit diesen Regeln will der Gesetzgeber die Beweislast der Patienten verringern. So schockierende Ereignisse wie Operationen der falschen Seite, im Bauch vergessene Tupfer, irrtümlich entfernte Organe oder falsche histologische Diagnosen sind nicht nur Tragödien für die Betroffenen. Sie sind Versagen der Behandelnden . Einmal, weil sie so schwerwiegende Folgen haben. Zum anderen, weil wir genau wissen, wie sie zu vermeiden gewesen wären. Es sind Ereignisse, die niemals passieren dürfen – Never Events.

Und doch geschehen sie. Sie werden nicht weniger, wenn wir sie in ein Register eintragen oder die Täter an den Pranger stellen.

„Voll beherrschbares Risiko“ ist die passende Übersetzung für Never Event. Das Ideal ist der vollständig beherrschte Prozess. Sicherheit ist ein Qualitätsmerkmal. Unerwünschte Ereignisse sollen nicht auftreten, schwerwiegende schon gar nicht. Und was heute unvermeidbar erscheint, lässt sich morgen vielleicht schon vermeiden. 

Der Vorteil der Formulierung „voll beherrschbarer Risiken“ liegt in der daraus resultierenden Handlungsempfehlung. Wir müssen den Prozess genau untersuchen, in dem sich ein Risiko realisiert hat. Mehr noch: Wir müssen Prozesse prospektiv darauf abklopfen, wo Fehler möglich sind und welche Einflüsse dazu führen – ob technische oder menschliche. Wenn wir aus Erfahrung wissen, wo die Gefahren lauern oder wo wir sie uns nur denken können. An den kritischen Kontrollpunkten müssen wir unsere Sicherheitsbarrieren einfügen. Die magischen Buchstaben sind HACCP und FMEA.

U. Paschen, 2026-03-23

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