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GOOD HOSPITAL PRACTICE

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GHP integrates structural and process elements of the organization, the professional groups, the specialist disciplines and the services that the hospital uses to perform its tasks.

2.2.13 Discharge against medical advice

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Aim and purpose

Das Vorgehen bei der Entlassung auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat muss geregelt werden (einschließlich Familie). Das Recht auf Beendigung der Behandlung auf eigenen Wunsch muss erläutert und eingeräumt werden. Kriterien für die Urteilsfähigkeit der Patienten müssen festgelegt werden. Die Gründe für die Patientenentscheidung sollen erfragt werden. Der Arzt muss den Patienten über die Risiken des Behandlungsabbruches aufklären Das Vorgehen bei Behandlungsabbruch ohne Information des Krankenhauses muss festgelegt werden: Kontaktaufnahme mit dem Patienten z. B. bei Chemo- oder Strahlentherapie, Anwendung von Medizinprodukten oder bei Infektionskrankheiten mit Fremdgefährdung (Meldepflichten bei Infektionserkrankungen). Kontakt mit Hausarzt oder anderen Institutionen, die die weitere Versorgung übernehmen können.

Area of application

Alle Patienten, die auf eigenen Wunsch die Behandlung abbrechen wollen und das Krankenhaus verlassen.

Description

Die Entlassung gegen ärztlichen Rat folgt im Übrigen der normalen Entlassung nach 2.2.09

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