2.2.13 Discharge against medical advice Estimated reading: 1 minute 27 views Authors Aim and purpose Das Vorgehen bei der Entlassung auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat muss geregelt werden (einschließlich Familie). Das Recht auf Beendigung der Behandlung auf eigenen Wunsch muss erläutert und eingeräumt werden. Kriterien für die Urteilsfähigkeit der Patienten müssen festgelegt werden. Die Gründe für die Patientenentscheidung sollen erfragt werden. Der Arzt muss den Patienten über die Risiken des Behandlungsabbruches aufklären Das Vorgehen bei Behandlungsabbruch ohne Information des Krankenhauses muss festgelegt werden: Kontaktaufnahme mit dem Patienten z. B. bei Chemo- oder Strahlentherapie, Anwendung von Medizinprodukten oder bei Infektionskrankheiten mit Fremdgefährdung (Meldepflichten bei Infektionserkrankungen). Kontakt mit Hausarzt oder anderen Institutionen, die die weitere Versorgung übernehmen können. Area of application Alle Patienten, die auf eigenen Wunsch die Behandlung abbrechen wollen und das Krankenhaus verlassen. Description Die Entlassung gegen ärztlichen Rat folgt im Übrigen der normalen Entlassung nach 2.2.09 Resources Risks Documentation Responsibility and qualification Notes and comments Applicable documents Literature Terms Attachments 2.2 Planning for the individual patient - Previous 2.2.12 Survey of training needs of patients and relatives Next - 2.2 Planning for the individual patient 2.2.14 Occupancy planning