1.3.20 Representación del personal o de los trabajadores Lectura estimada: 1 minuto 65 vistas Autores Objetivo y finalidad Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Betriebsvereinbarungen ist die Personalvertretung an den Entscheidungen der Leitung zu beteiligen oder darüber zu informieren. Wo immer dieses sinnvoll erscheint, soll die Leitung mit der Personalvertretung vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Aufgaben sind zu regeln. Regelmäßige Gesprächstermine sind vorzusehen. Die Tätigkeiten von Vertreter besonderer Mitarbeitergruppen, wie Schwerbehinderten und der Frauenbeauftragten, sollen gefördert werden. Ámbito de aplicación Descripción de la Documentación Recursos Zuständigkeit und Qualfikation Notas y comentarios Documentos aplicables Literatura Términos Archivos adjuntos Vereinbarung zur Einführung eines QM-SystemsDescargar 1,3 Empleados -Anterior 1.3.19 Reinserción tras una incapacidad laboral Próximo- 1,3 Empleados 1.3.21 Información a los trabajadores