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BUENAS PRÁCTICAS HOSPITALARIAS

BUENAS PRÁCTICAS HOSPITALARIAS

¿Lo sabías?

Seguridad en el trabajo, higiene, protección contra las radiaciones, seguridad técnica, farmacia, medicina transfusional

1.2.17 Asesoramiento social, gestión de crisis

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Objetivo y finalidad

Erfassen sozialer Problemlagen und Fragestellungen die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen. Hilfsangebote und Hinweise zur Bewältigung geben.

Ámbito de aplicación

Patienten mit Bedarf an sozialer Unterstützung, die um Hilfe bei der Antragstellung bitten oder bei denen zu vermuten ist, dass sie selbst die ihnen zustehenden Leistungen nicht kennen.

Descripción de la

  • Meldung der Patienten erfolgt in der Regel durch
    • das Casemanagement oder
    • von Stationsarzt/ärztin,
    • von Klinikpersonal,
    • von Patientin / Angehörige
  • Aufsuchen der Patientin im Patientenzimmer
    • Vorstellung des Sozialdienstes und Einstieg in ..
    • Sozialanamnese (Welche Aspekte sind für die jeweilige Patientin wichtig? Z.B. alleinlebend, Kinder, Partnerschaft, versicherungsrechtliche Voraussetzungen, häusliche und oder pflegerische Versorgung, berufliche Situation, finanzielle Lage, etc.
    • Antrag auf Anschlussheilbehandlung wird angeboten und auf Wunsch eingeleitet
    • Krankheitsverarbeitung – Möglichkeiten für die Patientin aufzeigen, wie kann sich mit sich und den ihr wichtigen Menschen umgehen, wo bekommt sie außerhalb des Krankenhauses Rat und Hilfe
    • Information zum Antrag auf Haushilfe bei Kindern <12Jahren mit Haushalt, ggf. Antragstellung
    • Information zu Leistungen der Pflegeversicherung, ggf. Antragstellung
    • Information zum Schwerbehindertenrecht, ggf. Antragstellung
    • Finanzielle Möglichkeiten, Krankengeld, Rente, Spenden
    • Information zu Selbsthilfegruppe
    • Ansprechpartnerin während der Behandlungsdauer zu sozialrechtlichen und familiären Fragen die in Bezug zur Erkrankung stehen

Weitere Leistungen zur sozialen Sicherung sollen aufgelistet werden.

Die insbesondere mit der Entlassung zusammenhängenden Leistungen des Sozialdienstes werden im Abschnitt „Nachbetreuung“ 2.5 dargelegt.

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