2.2.13 Licenciement contre avis médical Temps estimé :1 minute 57 points de vue Auteurs Objectif et but Das Vorgehen bei der Entlassung auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat muss geregelt werden (einschließlich Familie). Das Recht auf Beendigung der Behandlung auf eigenen Wunsch muss erläutert und eingeräumt werden. Kriterien für die Urteilsfähigkeit der Patienten müssen festgelegt werden. Die Gründe für die Patientenentscheidung sollen erfragt werden. Der Arzt muss den Patienten über die Risiken des Behandlungsabbruches aufklären Das Vorgehen bei Behandlungsabbruch ohne Information des Krankenhauses muss festgelegt werden: Kontaktaufnahme mit dem Patienten z. B. bei Chemo- oder Strahlentherapie, Anwendung von Medizinprodukten oder bei Infektionskrankheiten mit Fremdgefährdung (Meldepflichten bei Infektionserkrankungen). Kontakt mit Hausarzt oder anderen Institutionen, die die weitere Versorgung übernehmen können. Champ d'application Alle Patienten, die auf eigenen Wunsch die Behandlung abbrechen wollen und das Krankenhaus verlassen. Description Die Entlassung gegen ärztlichen Rat folgt im Übrigen der normalen Entlassung nach 2.2.09 Ressources Risques Documentation Compétence et qualification Remarques et commentaires Documents à joindre Littérature Termes Placements 2.2 Planification pour chaque patient -Précédent 2.2.12 Enquête sur les besoins en formation des patients et de leurs proches Prochain- 2.2 Planification pour chaque patient 2.2.14 Planification de l'occupation