1.3.20 Staff or employee representation Estimated reading: 1 minute 28 views Authors Aim and purpose Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Betriebsvereinbarungen ist die Personalvertretung an den Entscheidungen der Leitung zu beteiligen oder darüber zu informieren. Wo immer dieses sinnvoll erscheint, soll die Leitung mit der Personalvertretung vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Aufgaben sind zu regeln. Regelmäßige Gesprächstermine sind vorzusehen. Die Tätigkeiten von Vertreter besonderer Mitarbeitergruppen, wie Schwerbehinderten und der Frauenbeauftragten, sollen gefördert werden. Area of application Description Documentation Resources Responsibility and qualification Notes and comments Applicable documents Literature Terms Attachments Vereinbarung zur Einführung eines QM-SystemsDownload 1.3 Employees - Previous 1.3.19 Reintegration after incapacity for work Next - 1.3 Employees 1.3.21 Information for employees