Kommentar

BONNES PRATIQUES HOSPITALIÈRES

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GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

2.4 Lenkung der Behandlung

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Die Leitung des Krankenhauses soll in Verfahrensanweisungen festlegen, welche Aktivitäten notwendig sind, um die qualitätsrelevanten Einzeltätigkeiten wirksam so lenken, dass die individuelle Behandlung des Patienten immer den gesetzten Zielen gerecht wird. Dazu müssen die wichtigsten Aktionen im Behandlungsverlauf identifiziert werden. Die Eigenschaften der Aktivitäten müssen nach ihrer Bedeutung für den Behandlungserfolg analysiert werden.

Die Verfahren zur Sicherstellung, dass den aufgestellten Regeln auch gefolgt wird, sollen zusammengefasst werden. Dazu gehören regelmäßige Besprechungen, die Chefarzt-, Oberarzt- und Stationsvisiten, die OP-Besprechungen und evtl. noch einzuführende Prüfverfahren, die auf einzelne Prozessparameter und Merkmale zu beziehen sind.

Für jede Behandlung soll eine verantwortliche Person identifizierbar sein.

In den Behandlungsabläufen soll ein Zeitpunkt festgelegt werden, zu dem die Therapieentscheidung überdacht wird.

In den Behandlungsablauf sind Prüfverfahren einzubetten, um dessen Stabilität zu belegen und bei Abweichungen den Korrekturbedarf erkennen zu lassen. Mess- und prüfbare Eigenschaften sollen ausgewählt werden. Methoden, mit denen diese kontinuierlich beobachtet werden können, sollen eingerichtet und angewandt werden. Wo möglich, sollen Grenzen festgelegt werden, innerhalb derer eine Variation als zufällig angenommen werden kann. Warn- und Eingriffsgrenzen sind daraus abzuleiten. Die Prüfverfahren, die bei der Qualitätslenkung angewandt werden, müssen festgelegt und überwacht werden.

Wichtige Prüfschritte im Behandlungsablauf können sein:
  • Indikationsstellung für eine Operation
  • Festlegung der Dringlichkeit
  • Einbestellung ins Krankenhaus
  • Tatsächliche Ausführung des Eingriffes.
Prüfmerkmale und -verfahren können sein:
  • Zeit zwischen der Indikationsstellung und der tatsächlichen Ausführung des Eingriffes
  • Zweitmeinung durch den Oberarzt
  • Tägliche Visiten
  • Ereignisdaten in Regelkarten (statistische Prozesskontrolle)

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