Kommentar

BONNES PRATIQUES HOSPITALIÈRES

BONNES PRATIQUES HOSPITALIÈRES

Le saviez-vous ?

Le manuel de gestion de la qualité pour tout l'hôpital

1.2.02 Beratung und Entscheidung bei Behandlungsmaßnahmen

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1 Ziel und Zweck

Achtung und Schutz von Würde und Freiheit des Menschen gebieten es, den Patienten vor einem ärztlichen Eingriff umfassend über die vorgesehene Maßnahme aufzuklären und seine Einwilligung einzuholen. Durch den Behandlungsvertrag schuldet der Arzt dem Patienten Rat und Hinweis. Die gemeinsame Entscheidung von Arzt und Patient für einen ärztlichen Eingriff setzt die Aufklärung über Art, Umfang und Zweck des Eingriffes voraus. In Anerkennung dieses Selbstbestimmungsrechtes wird hier das Verfahren festgelegt, wie vorzugehen ist, um die Einwilligung des Patienten in einen ärztlichen Eingriff einzuholen.

2 Anwendungsbereich

In dieser Anweisung wird das Verfahren geregelt, wie vor einem ärztlichen Eingriff Patienten über die geplanten Maßnahmen aufgeklärt werden sollen und wie ihre Einwilligung dazu eingeholt werden muss.

Das Verfahren muss von allen Kliniken, Institute und Bereiche des Krankenhauses beachtet werden, in denen ärztliche Eingriffe vorgenommen werden. Die VA soll bei ärztlichen Eingriffen in der Gesundheitsversorgung in gleicher Weise angewandt werden wie in der klinischen Forschung.

zur Verfahrensanweisung hier

3 Beschreibung

4 Risiken

5 Ressourcen

6 Dokumentation

7 Zuständigkeit

8 Hinweise und Anmerkungen

9 Mitgeltende Unterlagen

9.1 Literatur

9 .2 Begriffe

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Anlagen

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