4.1.04 EDV Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten 16 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Zur effektiven und effizienten Patientenbehandlung muss jederzeit an unterschiedlichen Stellen auf die medizinischen und administrativen Daten zugegriffen werden. Zugriffsberechtigungen und -schutz innerhalb und außerhalb des Hauses sind einzurichten, zu verwalten und zu dokumentieren. Die Regelungen sind in Verfahrensanweisungen festzuhalten. Das EDV-System muss stabil sein. Die erfasste Datenmenge soll so gering wie möglich, die Vollständigkeit der Daten möglichst hoch sein. Austausch und Verfügbarkeit der Daten sollen verwechslungsfrei und über lange Zeit gewährleistet sein. Such- und Bearbeitungszeiten müssen verkürzt werden. Die Aufarbeitung von Daten zu Übersichten, Tabellen, Regelkarten und Tabellen muss möglich sein. Für das EDV-System muss eine vollständige Dokumentation vorliegen und aktuell gehalten werden. Bei der Auswahl des EDV-Systems sollte neben Benutzerfreundlichkeit, Stabilität, Preiswürdigkeit usw. auch dessen Verbreitungsgrad eine Rolle spielen.In einer Verfahrensanweisung soll das krankenhausinterne Informations- und Kommunikationssystem dargelegt werden. Die Verfahren zur Weiterleitung von Information innerhalb des Krankenhauses – organisations- und patientenbezogen – sollen geregelt werden. Dazu gehören Überlegungen, wie sichergestellt werden kann, dass die Information fixiert, weitergeleitet, umgesetzt und wiedergefunden werden kann. Die Darstellung der Information in einzelnen Formblättern, deren Erfassung, evtl. auch über EDV, Weiterleitung und Archivierung müssen geklärt werden. Die Anforderungen der Dokumentation müssen erfüllt werden. Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen Begriffe Anlagen 4.1 Dokumentation -Vorhergehend 4.1.03 Datenschutz Weiter -4.1 Dokumentation 4.1.05 Datensicherung der EDV