GUTE HOSPITALPRAXIS

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GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

4.1.18 Archiv für Krankenunterlagen

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Ziel und Zweck

Die Krankenhausleitung muss eine Verfahrensanweisung für den Umgang mit Behandlungsunterlagen und deren Verfilmung und Vernichtung herausgeben. Mindestens die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind einzuhalten. * Sicherstellung der Aufbewahrung mit jederzeitiger Verfügbarkeit durch die zugriffsberechtigen Personen

  • Voraussetzungen einer (vorübergehenden) Aufbewahrung im Patientenbehandlungsbereich
  • Regelungen über die Zugriffsberechtigung einzelner Personen, Kontrolle dieser Berechtigung bei der Anforderung von Krankenunterlagen aus dem Archiv sowie Sicherstellung ihrer ordnungsgemäßen Rückgabe
  • Regelungen zur Aussonderung und Vernichtung der Unter-lagen unter Beachtung der archivrechtlichen Vorgaben ein-schließlich einer ausreichenden Dokumentation
  • Regelung zu einzelnen Sicherungsmaßnahmen
  • sichere Aufbewahrung (zum Beispiel in verschlossenen, ausschließlich für Archivzwecke vorgesehenen Räumen;
  • Kontrolle über Aus- und Rückgabe von Schlüsseln für die Archivräume an zuständige Bedienstete
  • sicherer, die Kenntnisnahme Unbefugter ausschließender Transport

Anwendung

Beschreibung des Ablaufes

Risiken

Ressourcen

Material

Zeitbedarf

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Validierungsunterlagen

Begriffe

Anlagen


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