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GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

4.1.19 Herausgabe von Krankenunterlagen

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Ziel und Zweck

Das Krankenhaus regelt die Herausgabe von Unterlagen, die Auskunft über das Behandlungsgeschehen geben. Wenn die Behandlungsunterlagen an eine andere Stelle gegeben werden müssen, ist es Aufgabe des Krankenhauses, zu dokumentieren, wann es an welche Stelle für welche Zwecke die Unterlagen weitergeleitet hat. Die Anfertigung von Kopien ist zu bevorzugen.
Umsetzung § 630g BGB

Anwendung

Beschreibung des Ablaufes

Risiken

Ressourcen

Material

Zeitbedarf

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Validierungsunterlagen

Begriffe

Anlagen

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4.1.19 Herausgabe von Krankenunterlagen

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