1.3.20 Représentation du personnel ou des employés Temps estimé :1 minute 64 points de vue Auteurs Objectif et but Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Betriebsvereinbarungen ist die Personalvertretung an den Entscheidungen der Leitung zu beteiligen oder darüber zu informieren. Wo immer dieses sinnvoll erscheint, soll die Leitung mit der Personalvertretung vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Aufgaben sind zu regeln. Regelmäßige Gesprächstermine sind vorzusehen. Die Tätigkeiten von Vertreter besonderer Mitarbeitergruppen, wie Schwerbehinderten und der Frauenbeauftragten, sollen gefördert werden. Champ d'application Description Documentation Ressources Zuständigkeit und Qualfikation Remarques et commentaires Documents à joindre Littérature Termes Placements Vereinbarung zur Einführung eines QM-SystemsTélécharger 1.3 Personnel -Précédent 1.3.19 Réinsertion après une incapacité de travail Prochain- 1.3 Personnel 1.3.21 Information des employés