4.1.08 Patientenakte Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 683 x aufgerufen Autoren Download der VA als PDF Herunterladen Ziel und Zweck Anlage, Führung, Abschluss, Aufbewahrung und Archivierung von Aufzeichnungen zur Behandlung eines Patienten. In einer Verfahrensanweisung soll der allgemeine Aufbau einer Patientenakte festgelegt werden. Geklärt werden muss, wer Einträge machen darf, wie Daten dargestellt werden, welche Einzelunterlagen aus Diagnostik und Therapie dazugehören, welche Symbole und Abkürzungen benutzt werden, usw. Für alle Krankenakten des Krankenhauses soll ein einheitliches Ablagesystem gefunden werden. Die Dateneinträge sind so anzulegen, dass eine Erfassung auch in der EDV ermöglicht wird. Die Behandlungsaufzeichnungen müssen die Patienten während der Behandlung im Krankenhaus begleiten, so dass dem beteiligten Personal immer die für die Behandlung nötigen Informationen zugänglich sind. In besonderen Fällen kann ein patientenbezogener Bericht erstellt werden. Patientenbezogene Arztberichte müssen zur Patientenakte genommen werden. BGB § 630 f Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen Inhaltsverzeichnis der PatientenakteHerunterladen HauptdokumentationsbogenHerunterladen 4.1 Dokumentation -Vorhergehend 4.1.07 Patientenidentifikation über Barcode Weiter -4.1 Dokumentation 4.1.09 Pflegedokumentation