4.1.16 Verwendung von Patientenproben und -geweben Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1688 Ansichten Ziel und Zweck Gewebeproben, Untersuchungsergebnisse und Krankheitsdaten sind Patienteneigentum oder sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke verwandt werden wie z. B. zur Veröffentlichung in wissenschaftlichen Untersuchungen. Vor einer Verwendung ist die Einwilligung der Patienten einzuholen. Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen Begriffe Anlagen 4.1.16 Verwendung von Patientenproben und -geweben -Vorhergehend 4.1.15 Tumordokumentation Weiter -4.1.16 Verwendung von Patientenproben und -geweben 4.1.17 Annahme von Dokumenten (Posteingang)