4.2.03 Zentrale Anlaufstelle Auskunft Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 10 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Das Krankenhaus soll eine zentrale Anlaufstelle einrichten. Dort sollen Anliegen der Anrufer erkannt und an die zuständigen Stellen weitervermittelt werden. Technische Voraussetzungen für eine schnelle Annahme der Anrufe mit Weiterleitung, Call-Center o.Ä. sind zu erfüllen. Wird Personal über Zeitarbeits- oder Gestellungsverträge beschäftigt, so sollen diese Vertragsverhältnisse geregelt und in einer VA dargelegt sein. Abwicklung von Anfragen Für die Bearbeitung telefonischer und schriftlicher Anfragen soll ein Verfahren festgelegt werden. Insbesondere bei telefonischen Anfragen soll der Anrufer nicht von einer Stelle zur nächsten quer durch das Haus „weitergereicht“ werden. Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen Begriffe Anlagen 4.2 Kommunikation und Marketing -Vorhergehend 4.2.02 Technische Kommunikationsmittel Weiter -4.2 Kommunikation und Marketing 4.2.04 „Kunden“-Befragungen