Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

4.2.03 Zentrale Anlaufstelle, Auskunft, Pforte

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Ziel und Zweck

Das Krankenhaus soll eine zentrale Anlaufstelle einrichten. Dort sollen Anliegen der Anrufer erkannt und an die zuständigen Stellen weitervermittelt werden. Technische Voraussetzungen für eine schnelle Annahme der Anrufe mit Weiterleitung, Call-Center o.Ä. sind zu erfüllen. Wird Personal über Zeitarbeits- oder Gestellungsverträge beschäftigt, so sollen diese Vertragsverhältnisse geregelt und in einer VA dargelegt sein.

Abwicklung von Anfragen. Für die Bearbeitung telefonischer und schriftlicher Anfragen soll ein Verfahren festgelegt werden. Insbesondere bei telefonischen Anfragen soll der Anrufer nicht von einer Stelle zur nächsten quer durch das Haus „weitergereicht“ werden.

Anwendung

Beschreibung des Ablaufes

Risiken

Ressourcen

Material

Zeitbedarf

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Validierungsunterlagen

Begriffe

Anlagen

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4.2.03 Zentrale Anlaufstelle, Auskunft, Pforte

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