1.2.11 Beteiligung von Angehörigen Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 2809 Ansichten Autoren Regeln für die Beteiligung der Angehörigen oder anderer benannter Personen an Entscheidungen, insbesondere wenn die Patienten selbst dazu nicht in der Lage sind, sollen aufgestellt werden. Gleiches gilt für die Einbeziehung von anderen Personen in die Behandlung. Anlagen Keine Anlagen 1.2.11 Beteiligung von Angehörigen - Zurück1.2.10 Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen (Patientenorganisationen)Weiter - 1.2.11 Beteiligung von Angehörigen1.2.12 Übersetzungsdienst