GUTE HOSPITALPRAXIS

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Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

1.2.11 Beteiligung von Angehörigen

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Regeln für die Beteiligung der Angehörigen oder anderer benannter Personen an Entscheidungen, insbesondere wenn die Patienten selbst dazu nicht in der Lage sind, sollen aufgestellt werden. Gleiches gilt für die Einbeziehung von anderen Personen in die Behandlung.

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