GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

1.2.28 Krankenhausseelsorge

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Text der VA zum Download (PDF)

1    Ziel und Zweck

Krankenhausseelsorge versucht, den Patientinnen und Patienten Halt, Stütze und Trost zu vermitteln. Sie möchte helfen, mit Krankheiten und Belastungen umzugehen sowie Hoffnungslosigkeit zu überwinden. Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger dienen Menschen aller Glaubensrichtungen. Sie machen keinen Versuch zu missionieren. Sie versuchen, sich in Menschen aus unterschiedlichen Kontexten einzufühlen und sie zu verstehen. Dies bedeutet vor allem das Zuhören bei der Rede zum Schmerz, zum Leiden, aber auch zu den Freuden des Lebens.

2    Anwendungsbereich

Gilt für das gesamte KRANKENHAUS

3    Beschreibung des Ablaufes

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen den Patientinnen und Patienten des KRANKENHAUSES, ihren Angehörigen sowie den Mitarbeitenden des KRANKENHAUSES zum Gespräch zur Verfügung.

3.1              Kontaktaufnahme

3.1.1        Allgemeine Information

Die Krankenhausseelsorge macht ihr Angebot durch Aushänge auf den Stationen und in den Dienstzimmern sowie durch Patientenbroschüren und Patienteninformationsblätter bekannt, die auf den Stationen ausliegen sollen.

3.1.2        Konkrete Anforderung

Die Krankenhausseelsorge kann von Patientinnen und Patienten, Angehörigen, dem Pflegepersonal sowie Ärztinnen und Ärzten gerufen werden. Werktags ist die Krankenhausseelsorge über den Anrufbeantworter erreichbar. Die Privatnummern der Seelsorgerinnen sind dem ärztlichen und dem Pflegepersonal für dringende Fälle nachts und am Wochenende bekannt.

3.1.3        Angebot an Kirchenmitglieder

Bei der Aufnahme werden die Patientinnen nach ihrer Religion bzw. Konfession gefragt. Nach Zustimmung übermittelt die Aufnahme des Krankenhauses  der Krankenhausseelsorge die Namen der Patientinnen und Patienten, die Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sind. Diese Patientinnen und Patienten erhalten einen Begrüßungsbrief von der Krankenhausseelsorge. Bei Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften kann analog vorgegangen werden.

3.2              Schweigepflicht

Haupt- und ehrenamtliche Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger stehen unter Schweigepflicht und Beichtgeheimnis.

3.3              Angebote

3.3.1        Gespräche

Die Themen und die Dauer des Gespräches bzw. der Zuwendung werden von den Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen bestimmt.

3.3.2        Religiöse Handlungen

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger bieten folgende Rituale an, die auf Wunsch der Patientinnen und Patienten bzw. der Angehörigen durchgeführt werden: Segnungen, Gebete, Krankensalbungen, Abendmahl, Kommunion, Taufe, kirchliche Trauungen und Aussegnung der Gestorbenen. Für Rituale anderer Konfessionen und Religionsgemeinschaften wird der Kontakt zur jeweiligen Konfession oder Religionsgemeinschaft hergestellt, soweit sie im Einzugsbereich des KRANKENHAUSES vertreten ist.

3.3.3        Gottesdienst, Andacht

Andachten im Raum der Stille werden einmal im Monat sowie bei Anforderung angeboten. Sonntagsgottesdienste können Patientinnen und Patienten mit Einverständnis ihrer Ärztinnen und Ärzte in einer nahegelegenen Kirche (Bezeichnung, Anschrift) besuchen.

3.3.4        Veranstaltungen

Die Krankenhausseelsorgerinnen und -sorger führen auf den Stationen Veranstaltungen wie z.B. Adventssingen durch. Dabei suchen sie die Abstimmung mit der Stationsleitung.

3.3.5        Vermittlung an andere Religionen/Konfessionen

Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten wird der Kontakt zu einer anderen Religionsgemeinschaft/Konfession hergestellt.

3.4              Vernetzung

3.4.1        Seelsorgeteam

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger treffen sich zu regelmäßigen ökumenischen Besprechungen. Die Zuständigkeitsbereiche der Seelsorgerinnen und Seelsorger werden gemeinsam festgelegt. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger vertreten sich gegenseitig unter Beachtung der konfessionellen Wünsche der Patientinnen und Patienten.

3.4.2        Zusammenarbeit mit den Stationen

In ihrem Zuständigkeitsbereich suchen und pflegen die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger den Kontakt zu Pflegekräften und Ärztinnen und Ärzten.

3.4.3        Gremienarbeit

Die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger wirken in den Gremien der Kirche und des Krankenhauses (z.B. Ethikkommission und Ethikkonsil) mit.

3.4.4        Öffentlichkeitsarbeit

In Aushängen auf den Stationen weisen die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger auf den Raum der Stille als Ort der Begegnung und Meditation sowie auf die Veranstaltungen hin.

3.4.5       Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Krankenhausseelsorge

Die Krankenhausseelsorge bildet ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, setzt sie ein und begleitet sie durch Supervision. Sie stehen ebenfalls unter Schweigepflicht.

4    Zuständigkeit, Qualifikation

Die Evangelisch-Lutherische Kirche (Land) und die Römisch-katholische Kirche / (Erzbistum) schaffen und besetzen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stellen für hauptamtliche Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger. Die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger stehen in einem Arbeits- und Dienstverhältnis zu ihren Kirchen. Qualifikationen für die hauptamtliche Krankenhausseelsorge sind das Theologiestudium und die pastoralpsychologische Weiterbildung. Die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger teilen Kliniken und Stationen untereinander in Zuständigkeitsbereiche auf; siehe Anlage 1. Das KRANKENHAUS stellt der Krankenhausseelsorge Räume (Raum der Stille, Büros) und Arbeitsmittel (z. B. Telefonanschluss) zur Verfügung.

5    Dokumentation

keine

6    Hinweise und Anmerkungen

Die Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger stehen in einem Arbeits- und Dienstverhältnis zu ihren Kirchen.

7    Mitgeltende Unterlagen

Art. 140 Grundgesetz i.V.m. Art 141 WV Staatskirchenvertrag für das jeweilige Bundesland, in einigen Ländern Gewohnheitsrecht

8    Begriffe

nicht belegt

9    Anlagen

Anlage 1: Liste der Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger mit Zuständigkeitsbereichen

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