1.2.18 Erhalt Außenkommunikation Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 16 x aufgerufen Autoren Beschränkungen bei Besuchs-, Postempfang, Telefonbenutzung müssen therapeutisch begründet sein und sollen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben. Bei Patient und Angehörigen muss um Verständnis für diese Maßnahmen geworben werden. Den Angehörigen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich über das Befinden des Patienten zu informieren. Anwendungsbereich Ablaufbeschreibung Ressourcen Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit, Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur, Leitlinien Begriffe Anlagen 1.2 Patientenorientierung -Vorhergehend 1.2.17 Sozialberatung Weiter -1.2 Patientenorientierung 1.2.19 Besuchsdienst