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GUTE HOSPITALPRAXIS

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QM nach DIN EN 15224 / ISO 9001

1.2.19 Besuchsdienst

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Ziel und Zweck

Angebot persönlicher Ansprache, Zuwendung und Anteilnahme über die direkten institutionellen Leistungen des Krankenhauses hinaus. Der Besuchsdienst ist unabhängig und ehrenamtlich. Er orientiert sich an den Regeln des Besuchsdienstes, wie sie in der Ordnung der Caritas Konferenzen e.V. o.A. dargelegt sind Der Besuchsdienst tritt in keine Konkurrenz mit dem Ärztlichen oder Pflege-Dienst. Er übernimmt nur die Aufgaben, die private Besucher bei anderen Patienten ebenfalls übernehmen könnten. Der Besuchsdienst ist selbst nicht Teil des Krankenhauses, muss jedoch in einer greifbaren Beziehung zur Einrichtung stehen. Diese werden hier beschrieben.

Anwendung

Der Besuchsdienst wird jedem Patienten im Krankenhaus durch einfache Ansprache angeboten. Der Besuchsdienst kann von den Patienten auch direkt angesprochen werden. Ärzte und Pflegepersonal können auf den Besuchsdienst verweisen. Im Aushang auf Station soll ein Hinweis mit Kontakt-Möglichkeit (Telefon-Nr. mit Name der Kontaktperson) angebracht werden.

Beschreibung

Allgemeines

In den meisten Krankenhäusern gibt es einen Besuchsdienst. Er wird – je nach Entstehungsgeschichte und organisatorischem Hintergrund – unterschiedlich bezeichnet. Häufig nennt er sich „Die Grünen Damen“, weil die Teilnehmerinnen (meist Damen) bei ihrem Dienst zur Unterschei¬dung von den Krankenschwestern einen grünen Kittel tragen. Andere Bezeichnungen sind: „pink ladies“, „Grüne Engel“, Hospitessen. Die Mitglieder sind Frauen unterschiedlicher Konfession, die sich aus christlicher Überzeugung zu einem sozialen, ehrenamtlichen Dienst im Krankenhaus bereit erklärt haben. Der Besuchsdienst ist unabhängig vom Krankenhaus. Er ist jedoch eingebunden in die Krankenhausorganisation über (unterschiedliche Modelle)

  • den Sozialdienst
  • die Krankenhausseelsorge
  • eigenen Trägerverein

Tätigkeiten

Der Umfang der tätigkeiten soll durch den Besuchsdienst näher umschrieben werden. Nicht alle Hilfen können in oder müssen realisiert werden. Beispielhaft werden hier genannt:

  • Zuwendung und Aufmerksamkeit für die Bedürfnis¬se und Nöte der Patientinnen und Patienten.
  • Angebot von Hilfe und kleinen Diensten, die während eines Krankenhausaufenthaltes braucht werden z.B. Besorgungen von Zeitungen, Telefonate mit Angehöri¬gen,
  • Erläuterung von Leistungsangeboten im Krankenhaus wie Kiosk, Friseur, Unterkunftsmöglichkeiten für Angehörige
  • Besorgung von Erfrischungen oder Kosmetik-Artikeln,
  • Beschaffung von persönlichen Gegenständen wie Bademantel, Schlafanzug, Hausschuhe, Zahnbürste
  • Vorlesen oder Schreiben von Briefen,
  • Begleitung bei einem Spaziergang auf dem Flur oder bei gutem Wetter im Garten.
  • Ausgabe von Büchern aus der Krankenhausbücherei
  • Gewünscht wird oft auch ein Begleitdienst (Lotsendienst) im Krankenhaus, besonders bei der Aufnahme.
  • Mithilfe bei der Vorbereitung zur Entlassung

Die Erledigung solcher Hilfen führt nicht selten zu einem Gespräch, in dem an den Sorgen und Ängsten der Patienten Anteil genommen werden kann. Durch aktives Zuhören wird den Patienten die Möglichkeit gegeben, von dem zu sprechen, was sie bewegt und belastet, worüber sie vielleicht mit ihren Angehörigen nicht sprechen möchten.

Regeln für die Tätigkeit

Die Mitglieder des Dienstes

  • werden über die Pflicht zur Verschwiegenheit und die Folgen der Pflichtverletzung aufgeklärt.
  • müssen sich jeder Kritik an Behandlungen oder medizinischer Beratung enthalten. Bei Konflikten muss auf den Beschwerdeweg verwiesen werden.
  • sollen regelmäßig an den Team-Besprechungen des Besuchsdienstes teilnehmen
  • werden bestimmten Bereichen (Stationen) zugeteilt und sollen ihre Besuchstätigkeit nach einem langfristigen Plan verstetigen
  • werden von der Personalabteilung für die Unfallversicherung mit persönlichen Daten registriert
  • (werden vom Betriebsarzt vor Aufnahme ihrer Tätigkeit untersucht)
  • erhalten einen Ausweis mit Lichtbild
  • tragen an ihrem Kittel oder an der Kleidung ein gut lesbares Namensschild
  • melden sich bei Dienstantritt zunächst bei der Stations- bzw. Schichtleitung und erkundigen sich danach, ob Patienten einen Besuchswunsch geäußert haben.
  • betreten Wohnungen im Auftrag von Patienten nur in Anwesenheit von Zeugen, nach Möglichkeit von den Patienten selbst bestimmt, z.B. Nachbarn, Hausmeister o.Ä.. Wohnungsbesuche sind auf die dringendsten Fälle zu beschränken. Die Bitte um solche Hilfen ist jedoch nicht selten und schwer abweisbar z.B. wenn Haustiere zu versorgen sind, die Heizung abgestellt oder die Post abgeholt werden soll

Bekanntgabe des Dienstes, Kontakt

Hinweis am Aushang Faltblatt, das evtl. bei Aufnahme ausgehändigt wird Telefon-Anschluss mit Anrufbeantworter

Anwerbung neuer Mitglieder

Interesse an der Mitarbeit kann man unter ehemaligen Pflegekräften, durch persönliche Gespräche unter Bekannten und auf Veranstaltungen des Krankenhauses (Tag der offenen Tür, Sommerfest, Weihnachtsfeiern) wecken. Auf dem Seniorentag der Stadt Frechen wird ein Treffpunkt eingerichtet, bei dem neue Mitglieder geworben werden.

Beendigung der Teilnahme am Besuchsdienst

Bei persönlicher Fehleinschätzung oder Überforderung oder bei Verstoß gegen die Hausordnung oder Pflichten aus dem Besuchsdienst soll zunächst im Team ein freiwilliger Verzicht zur Teilnahme am Besuchsdienst empfohlen werden. Bei Nichtbefolgung muss durch den Geschäftsführer Hausverbot erteilt werden.

Dokumentation

Anwesenheitsliste der Teambesprechungen Mitarbeiterbogen für die Personalabteilung Stationsverteilungsplan Dienstbuch

Ressourcen

Aufenthaltsraum: Raum der Krankenhausbücherei Kammer für Kleider (im Keller des Nebengebäudes) Telefon Solidarbeitrag für die Träger-Organisation Druck Flyer, Aushang Budget für Fahrkosten, Mahlzeiten Versicherung über BG-Versicherung des Krankenhauses oder die Dachorganisation des Besuchsdienstes

Zuständigkeit, Qualifikation

Die Mitglieder des Besuchsdienstes werden nach einem Verteilungsplan einzelnen Stationen zugewiesen, wo sie vorgestellt und eingewiesen wurden. Ein Dienstplan wird aufgestellt. Die Mitglieder werden sorgfältig eingearbeitet, über die Grundsätze des Dienstes informiert und in der ersten Zeit (ca. 4 – 6 Wochen) von einem erfahrenen Mitglied begleitet. Die Einarbeitung berücksichtigt die Themen „Gespräche am Krankenbett“, „rechtliche Unterweisung“ Sie nehmen an den Teamsitzungen teil (alle 1 – 2 Monate) Leitung der Krankenhaushilfe: (namentlich benennen) Der Besuchsdienst soll sich am Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Besuchsdiensten auf interinstitutioneller Treffen beteiligen

(z.B. den Caritas-Konferenzen Deutschlands e.V.)

Hinweise und Anmerkungen

Die Mitglieder des Besuchsdienstes sind gegen Unfall im Krankenhaus und auf dem Wege zum Krankenhaus versichert. Werden Botengänge außerhalb des Krankenhauses ausgeführt, liegt die Beweispflicht für die Beauftragung (wahrscheinlich) bei dem Mitglied des Dienstes. Beachte: jedes Mitglied sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Bezeichnung des Besuchsdienstes als „Grüne (rosa oder anders) „Engel“ wird negativ assoziiert mit „Todesengel“. Die Bezeichnung „Hospitessen“ wird mit Begleitdiensten oder „Politessen“ assoziiert. Von diesen Bezeichnungen wird abgeraten.

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

 * z. B. Ordnung der Caritas-Konferenzen Deutschlands e.V.)

Begriffe

Anlagen

1. Liste der Teilnehmer am Besuchsdienst

3. Dienst- und Stationsverteilungsplan
4. Protokollbuch
5. Anwesenheitsliste

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