1.2.24 Anwendung unmittelbaren Zwangs Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1754 Ansichten Zwangsunterbringung und andere unvermeidbare Zwangsmittel müssen so geregelt sein, dass die Anwendung auf das unabweisbare Maß reduziert wird. Die Notwendigkeit soll durch eine unabhängige Stelle so dicht wie möglich am Zeitpunkt des Beginns überprüft werden Anlagen Keine Anlagen 1.2.24 Anwendung unmittelbaren Zwangs -Vorhergehend 1.2.23 Hausordnung Weiter -1.2.24 Anwendung unmittelbaren Zwangs 1.2.25 Umgang mit Sterbenden