1.3.06 Weiterbildungen Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 13 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Die Weiterbildung im Sinne der ärztlichen Weiterbildungsordnungen ist für das Krankenhaus auch dann zu regeln, wenn allein die ärztlichen Leiter der Abteilungen für die Durchführung zuständig sind. Die Krankenhausleitung hat sicherzustellen, dass die Anforderungen der Weiterbildung erfüllt werden und die Mitarbeiter in angemessener Zeit ihre Weiterbildungsziele erreichen. Die Weiterbildung ist als eigenen Auftrag des Krankenhauses zu formulieren. Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Nur eine elektronische Dokumentation ist weit vorne, z. B. in w-doku von Thieme Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen Zusatzvereinbarung zum ArbeitsvertragHerunterladen Dokumentation der Weiterbildung: FA InnereHerunterladen FA ChirugieHerunterladen (Muster-)Logbücher mit Link Testat-HeftHerunterladen 1.3 Mitarbeiter -Vorhergehend 1.3.05 Gestellungsverträge Weiter -1.3 Mitarbeiter 1.3.07 Personalakte