Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

GUTE HOSPITALPRAXIS

Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

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Ziel und Zweck

Die Weiterbildung im Sinne der ärztlichen Weiterbildungsordnungen ist für das Krankenhaus auch dann zu regeln, wenn allein die ärztlichen Leiter der Abteilungen für die Durchführung zuständig sind. Die Krankenhausleitung hat sicherzustellen, dass die Anforderungen der Weiterbildung erfüllt werden und die Mitarbeiter in angemessener Zeit ihre Weiterbildungsziele erreichen. Die Weiterbildung ist als eigenen Auftrag des Krankenhauses zu formulieren.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Nur eine elektronische Dokumentation ist weit vorne, z. B. in w-doku von Thieme

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

Dokumentation der Weiterbildung:

(Muster-)Logbücher mit Link

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