Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

1.3.27 Gleichstellungsbeauftragte

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Ziel und Zweck

Stellung, Rechte, Aufgaben und Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten sollen geregelt werden. Der Weg zur Ernennung, die Amtszeit und Pflichten sind über die gesetzlichen Vorschriften hinaus für das Krankenhaus zu konkretisieren

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualfikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

Keine Anlagen

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