GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

1.3.27 Gleichstellungsbeauftragte

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Ziel und Zweck

Stellung, Rechte, Aufgaben und Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten sollen geregelt werden. Der Weg zur Ernennung, die Amtszeit und Pflichten sind über die gesetzlichen Vorschriften hinaus für das Krankenhaus zu konkretisieren

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualfikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

Keine Anlagen

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