Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

1.2.13 Verwahrung von Patienteneigentum

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Ziel und Zweck

Geregelt sein muss, wie mit Patienteneigentum umgegangen wird. Verschließen im Krankenzimmer, Abgabe in einem Tresorraum, Haftungsbegrenzung.
Schutz der Mitarbeiter vor ungerechtfertigtem Vorwurf der Wegnahme.
Regelung für Ersatz bei Verlust (z. B. Prothesen, Hilfsmittel).
Garantenpflicht für Phasen, in denen die Patienten nicht selbst auf ihr Eigentum achten können.
Verifizierung und Freigabe von mitgebrachten Behandlungsmitteln (Medizinprodukte und Arzneimittel)Bearbeiten

Anwendung

Alle Wertsachen wie Zähne, Brille, Kleidungsstücke müssen dokumentiert und mit Patientenetiketten versehen werden.

Beschreibung des Ablaufes

Persönliche Gegenstände

Verwahrschein (Formular für Patienteneigentum) muss bei jeder Patientenaufnahme von betreuender Pflegeperson ausgefüllt werden.

Verwahrschein besteht aus drei Durchschlägen:
weißer Durchschlag = Original, verbleibt am Patientenplatz bzw. nach Verlegung / Entlassung in rotem Ordner

grüner Durchschlag = verbleibt am Patientenplatz bzw. nach Verlegung / Entlassung in rotem Ordner

blauer Durchschlag = Original, verbleibt am Patientenplatz, wird bei Verlegung / Entlassung gegen Unterschrift der Station bzw. dem Patienten mitgegeben

Verwahrschein wird auf Pflegebogen abgeheftet (Klarsichtfolie rechte Seite)

Nachträglich mitgebrachte Gegenstände werden auf dem Verwahrschein ergänzt nach Datum, Art der Gegenstände und Unterschrift der verantwortlichen Pflegeperson

Wertsachen, die während des Aufenthaltes an Angehörige ausgehändigt werden, müssen auf dem Verwahrschein nach Datum, Art der Gegen-stände und Unterschrift der verantwortlichen Pflegeperson ergänzt werden.

Ein verschließbares Wertfach befindet sich unter dem Blutgasanalyse Gerät (BGA) im kleinen unreinen Arbeitsraum

Wertsachen in oben genanntem Fach, entsprechend der Bettnummer deponieren Bei Verlegung wird das Patienteneigentum, sowie blauer Durchschlag gegen Unterschrift mitgegeben. Die Unterschrift des Patienten bzw. der abholenden Pflegeperson erfolgt auf allen drei Durchschlägen. Original wird mit dem grünen Durchschlag nach Übergabe der Wertsachen in den roten Ordner über dem BGA-Gerät abgeheftet.

Schlüssel für das Wertfach befindet sich ebenfalls in dem roten Ordner

Wertsachen

Hinweis auf sichere Aufbewahrung in der Verwaltung

Hilfsmittel (Zahnprothesen, Hörgeräte usw.)

Bei der Aufnahme muss für alle Hilfsmittel verzeichnet werden, ob diese mitgebracht wurden oder nicht. Es reicht nicht, die mitgebrachten Teile aufzuzählen! Aus dem Stammblatt muss auch hervorgehen, wel-che Hilfsmittel nicht mitgebracht wurden! Bei Entlassung aus dem Krankenhaus muss die Mitgabe der Hilfsmittel vom Patienten, Angehörigen oder Transportpflegern quittiert werden.

Die Hilfsmittel müssen auf ordnungsgemäße Funktion geprüft werden. Wenn Zweifel daran bestehen, muss der Medizintechniker das Hilfsmittel bewerten.

Das Hilfsmittel muss für den Gebrauch im Krankenhaus freigegeben werden.

Dokumentation

Verwahrschein Stammblatt

Zuständigkeiten

Pflege

Hinweise und Anmerkungen

Verwahrschein muss immer ausgefüllt werden, selbst wenn keine Wertsachen mitgeführt werden (als Nachweis)

Patienteneigentum sollte so bald als möglich gegen Unterschrift an An-gehörige ausgehändigt werden.

Mitgeltende Unterlagen

Literatur, Vorschriften

Begriffe

Anlagen

Verwahrschein
Liste der Hilfsmittel mit Freigabe- und Rückgabe-Vermerk

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