1.2.24 Anwendung unmittelbaren Zwangs Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 2759 Ansichten Autoren Zwangsunterbringung und andere unvermeidbare Zwangsmittel müssen so geregelt sein, dass die Anwendung auf das unabweisbare Maß reduziert wird. Die Notwendigkeit soll durch eine unabhängige Stelle so dicht wie möglich am Zeitpunkt des Beginns überprüft werden Anlagen Keine Anlagen 1.2.24 Anwendung unmittelbaren Zwangs - Zurück1.2.23 HausordnungWeiter - 1.2.24 Anwendung unmittelbaren Zwangs1.2.25 Umgang mit Sterbenden