1.2.29 Einrichtung eines Ethik-Konsils und ethische Fallbesprechung Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten 15 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Aufgabe des Gremiums ist es, in Grenzsituationen schwer Erkrankter den Ärzten, Pflegekräften, aber auch den Patienten, ihren Vertretern (Betreuern) und nächsten Angehörigen bei ethisch relevanten ärztlichen und pflegerischen Entscheidungen beratend und mit Empfehlungen zur Seite zu stehen. Anwendung Ethischen Fragestellungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich von Bundes- oder Landes-EthikKommissionen fallen. Das Ethik-Konsil ist ein Angebot zur Beratung. Es besteht kein Anrufungszwang. Das Gesprächsangebot des Ethik-Konsils richtet sich darüber hinaus an diejenigen behandelnden Ärzte, die mehr Klarheit über die notwendigen und ethisch vertretbaren therapeutischen Maßnahmen gewinnen wollen, wie es etwa bei individuellen Heilversuchen der Fall sein kann, wenn die Standardtherapie keinen hinreichenden Erfolg (mehr) verspricht. Beschreibung des Ablaufes Im Vordergrund der Behandlung steht das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, bei nicht einsichtsfähigen Kindern der Wille der Eltern. Der ausdrücklich vom Patienten geäußerte Wunsch, der möglicherweise bereits in einer sogenannten Patientenverfügung dokumentiert ist, kann jedoch das mit der Behandlung und Versorgung des Patienten befasste ärztliche und Pflegepersonal einem ethischen Konflikt aussetzen, bei dessen Lösung eine außenstehende Beratungsinstanz hilfreich sein kann. Zu denken ist auch an Patienten, die selbst oder – bei Kindern- durch ihre Eltern aus Glaubensgründen eine bestimmte Art der Behandlung ablehnen und an ethische Fragen im Zusammenhang mit einer Sterbebegleitung. Grundsätze zur Tätigkeit des Ethik-Konsils Das Ethik-Konsil des Krankenhauses hat die Aufgabe, in medizinischen Grenzfällen zwischen Leben und Tod zu beraten und Empfehlungen auszusprechen, darüber hinaus die sich aus individuellen Behandlungsfällen ergebenden ethischen Zweifelsfragen zu behandeln und Lösungsvorschläge zu machen. Das Ethik-Konsil wird auf Anruf der mit einem Patienten befassten Ärzte und Pflegekräfte tätig, ferner der Patienten selbst, ihrer Vertreter und nächsten Angehörigen. Die Anrufung des Ethik-Konsils erfolgt auf freiwilliger Basis. Die vom Konsil ausgesprochenen Empfehlungen oder erzielten Beratungsergebnisse sind für die mit der klinischen Behandlung betrauten Ärzte und Pflegekräfte nicht bindend. Dem Ethik-Konsil gehören an: 2 Ärztinnen/Ärzte, 1 Pflegekraft, 1 Seelsorgerin/ Seelsorger und 1 Juristin/Jurist. Das dem Ethik-Konsil angehörige Ärzte- und Pflegepersonal darf nicht mit der Behandlung des Patienten befasst sein. Die Mitglieder des Ethik-Konsils werden einvernehmlich vom Ärztlichen Direktor und der Pflege Die Sitzungen des Ethik-Konsils sind nicht öffentlich. Dem Ethik-Konsil steht es frei, weitere Personen hinzuzuziehen oder ihnen die Teilnahme an der Sitzung zu gestatten. Über die Sitzungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das die Ergebnisse der Beratungen wiedergibt. Bei Meinungsverschiedenheiten sind die abweichenden Meinungen zu vermerken. Die Beratungsergebnisse sind in geeigneter Form den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Pflegekräften bekannt zu geben. Soweit möglich, sind der Patient selbst, sein Vertreter und die nächsten Angehörigen mit dem Diskussionsprozess vertraut zu machen. Ein Einsichtnahmerecht in die protokollierten Beratungsergebnisse besteht nicht. Das Ethik-Konsil darf sich nicht mit Fällen befassen, in denen die Zentrale EthikKommission des Bundes, die Ethik-Kommissionen auf Landesebene und die Kommission nach § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes zuständig sind, ferner nicht in Fällen, in denen es der Anrufung eines Gerichts bedarf. Folgende Konsil-Mitglieder wurden berufen: Zuständigkeit Die ärztlichen Entscheidungen und Verantwortlichkeiten für die Patienten bleiben von dieser Beratung unberührt. Der Ombudsman ist Koordinator des Gremiums. Ratsuchende können sich telefonisch an den Koordinator wenden (Tel.: -). Das Gremium bemüht sich, einen Beratungstermin innerhalb von 3 – 4 Tagen anzubieten. Dokumentation Über die Sitzungen ist ein Protokoll aufzunehmen, das die Ergebnisse der Beratungen wiedergibt. Bei Meinungsverschiedenheiten sind die abweichenden Meinungen zu vermerken. Hinweise und Anmerkungen Begriffe Anlagen Keine Anlagen 1.2 Patientenorientierung -Vorhergehend 1.2.28 Krankenhausseelsorge Weiter -1.2 Patientenorientierung 1.2.30 Teilnahme an Klinischen Studien