1.2.33 Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 14 x aufgerufen Autoren Schutz vulnerablen Patientengruppen wie beispielsweise Kinder und Jugendliche oder hilfsbedürftige Personen vor Missbrauch und Gewalt durch adäquate Wahrnehmung und Reaktion. Maßnahmen können u. a. sein: Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte. QM-RL G-BA § 4, 20. Hervorhebung Anlagen 1.2 Patientenorientierung -Vorhergehend 1.2.32 Besonderheiten einzelner Berufsgruppen