GUTE HOSPITALPRAXIS

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GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

1.3.18 Arbeitnehmererfindungen

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Ziel und Zweck

Arbeitnehmer erhalten im Krankenhaus nur selten den Auftrag, neue Verfahren zu entwickeln. Trotzdem sind Konflikte bekannt, bei denen es um den Anteil bei Erfindungen und Neuentwicklungen ging. Um Belastungen der Arbeitsverhältnisses zu vermeiden, sollen die Rechte an Arbeitnehmererfindungen geregelt sein.

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Literatur

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1.3.18 Arbeitnehmererfindungen

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