Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

1.3.23 Auftreten in der Öffentlichkeit (Corporate Identity)

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Ziel und Zweck

Von den Mitarbeitern kann verlangt werden, daß sie das Krankenhaus in der Öffentlichkeit bestimmten Vorgaben entsprechend darstellen. Dazu sind Regelungen zu treffen, die mit der Personalvertretung abgestimmt und in Vereinbarungen niedergelegt werden sollen. Darin kann geregelt werden, daß Meinungen und Mitteilungen zu bestimmten Fragen in der Öffentlichkeit nur zurückhaltend, gar nicht oder nur von bestimmten Personen(kreisen) geäußert werden dürfen, eine bestimmte Kleiderordnung eingehalten werden soll oder bestimmte Mittel der Darstellung wie Briefköpfe, Krankenhaus-Logo usw. zu benutzen sind.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualfikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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1.3.23 Auftreten in der Öffentlichkeit (Corporate Identity)

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