1.3.23 Auftreten in der Öffentlichkeit (Corporate Identity) Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 14 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Von den Mitarbeitern kann verlangt werden, daß sie das Krankenhaus in der Öffentlichkeit bestimmten Vorgaben entsprechend darstellen. Dazu sind Regelungen zu treffen, die mit der Personalvertretung abgestimmt und in Vereinbarungen niedergelegt werden sollen. Darin kann geregelt werden, daß Meinungen und Mitteilungen zu bestimmten Fragen in der Öffentlichkeit nur zurückhaltend, gar nicht oder nur von bestimmten Personen(kreisen) geäußert werden dürfen, eine bestimmte Kleiderordnung eingehalten werden soll oder bestimmte Mittel der Darstellung wie Briefköpfe, Krankenhaus-Logo usw. zu benutzen sind. Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualfikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 1.3 Mitarbeiter -Vorhergehend 1.3.22 Mitarbeiterbefragungen Weiter -1.3 Mitarbeiter 1.3.24 Mitarbeitergespräch zu Zielvereinbarungen