5.3.25 Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten 1629 Ansichten 1 Zweck und Ziel Der Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten wird auf Basis der Grundsätze von Vertrauen, Unparteilichkeit und Schutz festgelegt und aufrechterhalten.Geregelt werdena) Entgegennahme von Meldungen über Fehlverhalten;b) Bewertung von Meldungen über Fehlverhalten;c) Behandeln von Meldungen über Fehlverhalten;d) Abschluss von Fällen von Hinweisen. 2 Anwendungsbereich 3 Beschreibung 4 Risiken und Chancen 5 Dokumentation 6 Ressourcen 7 Zuständigkeiten 8 Hinweise und Anmerkungen 9 Mitgeltende Unterlagen 9.1 Literatur, Vorschriften DIN ISO 37002:2022-03 HinweismanagementsystemeReferentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (aus dem Jahr 2021) Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden 9.2 Begriffe 10 Anlagen 5.3.25 Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten -Vorhergehend 5.3.24 Compliance Berichtpflichten Weiter -5.3.25 Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten 5.3.26 Prävention und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt