GUTE HOSPITALPRAXIS

GUTE HOSPITALPRAXIS

Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

5.3.08 Abwicklung von Medizinschadenfällen

Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 3961 Ansichten Autoren

Zweck und Ziel

Bearbeitung von Schadensfällen

Schutz des Krankenhauses und seiner Mitarbeiter vor Image-Schädigung

Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

Anwendungsbereich

Alle Schadenfälle mit Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, ausgenommen Fälle ambulanter Privatbehandlung

Beschreibung

Anlagen

Noch keine Kommentare – sei der Erste, der seine Meinung teilt.

Einen Kommentar hinterlassen

Dieses Dokument teilen

5.3.08 Abwicklung von Medizinschadenfällen

Oder Link kopieren

INHALT
de_DE

Abonnieren

×
Abbrechen