Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

5.3.18 ZE-Konferenz, Fallbesprechungen, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenz

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Zweck und Ziel

In den Fachabteilungen der Organisation werden in festgelegten Zeitabständen oder aus gegebenem Anlass Unerwünschte Ereignisse (Morbidität und Mortalität) berichtet und diskutiert. Korrekturmaßnahmen werden vorgeschlagen und nachverfolgt. Die Konferenzen werden protokolliert. Die Protokolle werden an die für UEs zuständige Stelle weitergereicht.

QM-RL:2015 Teil B § 1 Satz 6; DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN 15224:2017 9.3.1 h)

Anwendungsbereich

Kliniken, die sich zu solchen Konferenzen bereit erklären.

Beschreibung

Anlagen

Bundesärztekammer (Hg) Leitfaden Morbiditäts- und Mortalitätskonferenz 2016

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5.3.18 ZE-Konferenz, Fallbesprechungen, Morbiditäts- und Mortalitätskonferenz

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