Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

3.1.03 Kommissionen zur fachlichen Unterstützung der Krankenhausleitung

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1 Zweck und Ziel

Die Geschäftsführung setzt Kommissionen ein, die die Krankenhausleitung fachlich beraten. Die Stellung der Kommission soll festgelegt werden.

2 Anwendungsbereich

Arzneimittelkommission
Hygienekommission
Arbeitsschutzauschuss

3 Beschreibung

Für die Kommissionen werden Geschäftsordnungen erstellt (siehe Verweise) Die Mitglieder werden von der Geschäftsführung persönlich berufen, wenn sie nicht aufgrund ihrer Stellung Mitglied einer Kommission sind. Das Verfahren der Geschäftsführung, der Einberufung, des Ablaufes und der Protokollierung sollen festgelegt werden.
Für jede Kommission wird ein Sitzungsplan für die ordentlichen Sitzungen festgelegt:
• Häufigkeit der Sitzungen im Jahr
• Termine der Sitzungen
Die Sitzungstermine werden im Januar im voraus geplant. Die vorausgeplanten Termine werden den Mitgliedern mitgeteilt.

3.1 Zeitbedarf

• Technische Geschäftsführung: 2 Arbeitstage je Sitzung
• Vorsitzender: 2 Stunden Vor- und Nachbereitung, 2 Stunden für Weg zum Sitzungsort und Teilnahme
• Konferenzmitglieder: 1-2 Stunden Vor- und Nachbereitung, 2 Stunden für Weg zum Sitzungsort und Teilnahme

4 Dokumentation

Zu jeder Sitzung wird durch die technische Geschäftsführung ein schriftliches Protokoll erstellt mit der Angabe des Sitzungstermins, des Ortes, der Dauer der Sitzung, der anwesenden und der entschuldigt/unentschuldigt fehlenden Mitglieder. Das Protokoll soll nach den Tagesordnungspunkten gegliedert sein und den Gesprächsverlauf zusammenfassend wiedergeben. Werden Dokumente (Stellungnahmen, Empfehlungen, Meinungsäußerungen) verabschiedet, soll das zahlenmäßige Abstimmungsergebnis angegeben werden. Auf Antrag einer Gruppe kann ein Votum als gesondertes Dokument dem Protokoll beigefügt werden. Das Protokoll soll als erster Tagesordnungspunkt der folgenden Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden.

4.1 Weitere Aufzeichnungen:

• Einladungen
• Tischvorlagen
• Protokolle mit Anhängen
• Anschriftenliste der Konferenzmitglieder
• Interne Korrespondenz (wenn zutreffend)

5 Hinweise und Anmerkungen

Keine

6 Zuständigkeiten

Vorsitzender der Kommission: Leitet die Sitzungen und hat das Recht Sondersitzungen einzuberufen (wenn im Statut festge-legt)
Technische Geschäftsführung: Kann vom Vorsitzenden zur organisatorischen Abwicklung eingesetzt werden

7 Mitgeltende Unterlagen

7.1 Literatur, Regelungen

Geschäftsordnungen
Ernennungsschreiben

Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (Transfusionsgesetz – (TFG) 11.5.2023 Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) NRW

7.2 Begriffe

Kommission: Ständige Einrichtung der Krankenhausleitung mit förmlicher Arbeitsweise und Beschlussfassung mit benannten Mitgliedern.

Anlagen

Anlage 3: Jahresplanung der Sitzungen

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3.1.03 Kommissionen zur fachlichen Unterstützung der Krankenhausleitung

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