GUTE HOSPITALPRAXIS

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Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

3.2.24 Hand- und Hautschutz

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Ziel und Zweck

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sollen Schutzmaßnahmen gegen Stoffe festgelegt werden, die die Haut, insbesondere die der Hände belasten. Die Anweisungen sind als Hand- und Hautschutzplan den Mitarbeitenden zur Kenntnis zu geben.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Ressourcen

Risiken

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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3.2.24 Hand- und Hautschutz

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