3.2.14 Infrastruktur der Arbeitsplätze und Gestaltung der Arbeitsumgebung Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 2226 Ansichten Ziel und Zweck Planung von Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitsplätze. Regelung der Zuständigkeit für die Weiterentwicklung eines angenehmen Arbeitsumfeldes. Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 3.2.14 Infrastruktur der Arbeitsplätze und Gestaltung der Arbeitsumgebung - Zurück3.2.13 Gefährdungsbeurteilung von ArbeitsplätzenWeiter - 3.2.14 Infrastruktur der Arbeitsplätze und Gestaltung der Arbeitsumgebung3.2.15 Arbeitsschutzausschuss