GUTE HOSPITALPRAXIS

GUTE HOSPITALPRAXIS

Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

3.1.21 Organisation bei Organtransplantation

Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 3690 Ansichten Autoren

Ziel und Zweck

Das Transplantationsgesetz setzt voraus, dass die Leitung eines Krankenhauses mit Intensivstation für eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation für den Fall etabliert, dass ein Patient für die Organtransplantation geeignet ist. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen ist zu klären.

Anlagen

Noch keine Kommentare – sei der Erste, der seine Meinung teilt.

Einen Kommentar hinterlassen

Dieses Dokument teilen

3.1.21 Organisation bei Organtransplantation

Oder Link kopieren

INHALT
de_DE

Abonnieren

×
Abbrechen