GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

3.1.15 Kooperationsverträge

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Ziel und Zweck

Mit anderen Behandlungseinrichtungen (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Laboratorien usw.) müssen Kooperationsverträge geschlossen werden. Das Vorgehen bei der Erarbeitung der Verträge wird dargelegt.

Zu dieser VA gehören Musterverträge, eine Liste der abgeschlossenen Verträge mit Kündigungsterminen.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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3.1.15 Kooperationsverträge

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