GUTE HOSPITALPRAXIS

GUTE HOSPITALPRAXIS

Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

3.1.21 Organisation bei Organtransplantation

Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1001 x aufgerufen Autoren

Ziel und Zweck

Das Transplantationsgesetz setzt voraus, dass die Leitung eines Krankenhauses mit Intensivstation für eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation für den Fall etabliert, dass ein Patient für die Organtransplantation geeignet ist. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen ist zu klären.

Anlagen

Einen Kommentar hinterlassen

Dieses Dokument teilen

3.1.21 Organisation bei Organtransplantation

Oder Link kopieren

INHALT

Kommentar

de_DE

Abonnieren

×
Abbrechen