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QM nach DIN EN 15224 / ISO 9001

3.3.05 Meldepflichten bei übertragbaren Krankheiten

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1 Zweck und Ziel

Zum Schutz der Öffentlichkeit müssen einige Infektionserkrankungen mit dem Namen des Patienten an die Gesundheitsbehörde gemeldet werden (Meldepflicht nach §§ 6 und 7 IfSG). Meldepflichtig sind schon der Krankheitsverdacht, die Erkrankung selbst und der Tod. Nach § 7 muss der Nachweis von Krankheitserregern gemeldet werden.

2 Anwendung

Liste der meldepflichtigen Erkrankungen des RKI vom April 2013

3 Bearbeitung

9 Anlagen

  1. Namentliche Meldung Krankheiten
  2. Namentliche Meldung Krankheitserreger
  3. nicht-namentliche Meldung Nachweis Labor
  4. Meldebogen NRW Schweinegrippe
  5. Meldebogen RKI Schweinegrippe
  6. Erhebungsbogen RKI Schweinegrippe

Die Meldebögen sind je nach Gesundheitsamt unterschiedlich. Allgemeine Versionen findet man beim RKI: 
Meldebögen des RKI

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