3.5.01 Allgemeine Einkaufsbedingungen Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1958 Ansichten Ziel und Zweck Die Leitung muss in Verfahrensanweisungen festlegen, wie Geräte, Arzneimittel, Medizinprodukte (ärztlicher Bedarf), Lebensmittel, Bürobedarf und Dienstleistungen beschafft, die Lieferanten beurteilt und ausgewählt und wie die Produkte und Dienstleistungen angenommen werden. Zum Beschaffungsvorgang müssen aussagefähige Dokumente erstellt werden. Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen Begriffe Anlagen 3.5.01 Allgemeine Einkaufsbedingungen -Vorhergehend 3.5 Beschaffung Weiter -3.5.01 Allgemeine Einkaufsbedingungen 3.5.02 Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten