5.1.14 Stationsbegehung durch Apotheker Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 9 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Entsprechend gesetzlicher Vorschriften prüft ein Apotheker die Bestände der Arzneimittel auf den Stationen. Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen Begriffe Anlagen 5.1 Prüfung und Messung -Vorhergehend 5.1.13 Krankenhausbegehung durch den Amtsarzt Weiter -5.1 Prüfung und Messung 5.1.15 Begehung Küche durch Veterinäramt