GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

5.1.14 Stationsbegehung durch Apotheker

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Ziel und Zweck

Entsprechend gesetzlichen Vorschriften prüft ein Apotheker die Bestände der Arzneimittel auf den Stationen.

Anwendung

Beschreibung des Ablaufes

Risiken

Ressourcen

Material

Zeitbedarf

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Validierungsunterlagen

Begriffe

Anlagen

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5.1.14 Stationsbegehung durch Apotheker

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