5.2.04 Klinisch-experimentelles Forschungsprogramm Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1890 Ansichten Ziel und Zweck Wird ein neues Produkt (Behandlungsverfahren) von der Organisation entwickelt oder beteiligt sie sich an einer Neuentwicklung, wird ein angemessenes Untersuchungsprogramm erstellt. Die Klinischen Studien sollen sich an den geltenden Regeln der klinischen Forschung durchgeführt werden. Eine Forschungsabteilung wird mit der Durchführung nach den Regeln der „Guten Klinischen Praxis (GCP)“ beauftragt (siehe auch VA 3.2.4 und 5.2.6). Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen Begriffe Anlagen 5.2.04 Klinisch-experimentelles Forschungsprogramm -Vorhergehend 5.2.03 Verifizierung aus der Literatur Weiter -5.2.04 Klinisch-experimentelles Forschungsprogramm 5.2.05 Ethik-Kommission für Forschungsvorhaben