5.2.14 Entwurfspruefung und Freigabe Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1732 Ansichten Zweck und Ziel Das Entwicklungsergebnis soll nach Prüfung förmlich freigegeben werden. Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen Begriffe Anlagen 5.2.14 Entwurfspruefung und Freigabe -Vorhergehend 5.2.13 Innovationsinitiative Weiter -5.2.14 Entwurfspruefung und Freigabe 5.2.15 Einführung neuer oder geänderter Produkte