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GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

5.3.25 Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten

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1         Zweck und Ziel

Der Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten wird auf Basis der Grundsätze von Vertrauen, Unparteilichkeit und Schutz festgelegt und aufrechterhalten.
Geregelt werden
a) Entgegennahme von Meldungen über Fehlverhalten;
b) Bewertung von Meldungen über Fehlverhalten;
c) Behandeln von Meldungen über Fehlverhalten;
d) Abschluss von Fällen von Hinweisen.

2         Anwendungsbereich

3         Beschreibung

4         Risiken und Chancen

5         Dokumentation

6         Ressourcen

7         Zuständigkeiten

8         Hinweise und Anmerkungen

9         Mitgeltende Unterlagen

9.1              Literatur, Vorschriften

DIN ISO 37002:2022-03 Hinweismanagementsysteme
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (aus dem Jahr 2021) Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

9.2              Begriffe

10     Anlagen

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5.3.25 Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten

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