Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

1.3.28 Berufskleidung

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Ziel und Zweck

Die im Krankenhaus zu tragende Berufskleidung ist nicht nur Schutzbekleidung, sondern dient zur Identifikation der Rollen im Behandlungsprozess. Sie repräsentiert den Träger und seine Aufgaben. Entsprechende Sorgfalt ist darauf zu verwenden, welche Kleidervorschriften bestehen, dass diese von den Mitarbeitern akzeptiert und umgesetzt werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualfikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

Keine Anlagen

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1.3.28 Berufskleidung

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