3.1 Verantwortung der Leitung Temps estimé :2 minutes 44 views Autoren Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen der Krankenhausleitung müssen festgelegt sein. Dazu gehören: Erstellen der Qualitätspolitik Identifikation vorrangiger Absichten zur Festlegung von Qualitätszielen, einschließlich Zielen zum Umweltschutz Festlegung der Verantwortung und Befugnis von Personal in leitender, ausführender und prüfender Funktion Regelung der fachlichen und administrativen Leitung und formale Genehmigung der Aufgaben und Ziele der einzelnen Krankenhausabteilungen Sicherung der Zusammenarbeit zwischen Berufsgruppen und Abteilungen Sicherstellung der zeitgerechten und kontinuierlichen Erbringung von Krankenhausleistungen Zuständigkeiten zum Umweltschutz Benennung eines Mitgliedes der Leitung, das die Befugnis hat, das QM-System festzulegen, zu verwirklichen, aufrechtzuerhalten und dessen Leistungsfähigkeit zu beurteilen Einrichtung und Umsetzung der Elemente des QM-Systems Setzen kurz-, mittel- und langfristiger Qualitätsziele. Daraus Erarbeitung eines Qualitätsentwicklungsplanes und Überprüfung der Verwirklichung Einrichtung einer QM-Gruppe mit organisatorischer Unabhängigkeit und umschriebenen Befugnissen Beurteilung der Wirksamkeit des QM-Systems in festgelegten Zeitabständen Festlegung allgemeiner Ausstattungs- und Verpflegungsstandards (Anspruchsklasse) Auswahl, Einsatz, Fortentwicklung von Personal Bereitstellung der erforderlichen und angemessenen Mittel, wie Räume, Geräte und Material Prüfung der Qualität aller medizinischen Leistungen, die von anderen Leistungserbringern im Auftrag erbracht werden Realisierung behördlicher Auflagen Sicherstellung der Finanzierung durch Aufstellung eines jährlichen Budgets und einer mittel- bis langfristigen Planung des Anlagekapitals Einrichtung eines Verfahrens zur Risikofrüherkennung. Die finanzielle Grundlage des Krankenhauses muss durch eine solide Planung des jährlichen Budgets, der mittel- bis langfristigen Investitionen und des Ersatzbedarfes geplant werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. Verfahrensanweisung3.1.01 Organisationsstatut 3.1.02 Aufbauorganisation (Organigramm) 3.1.03 Kommissionen zur fachlichen Unterstützung der Krankenhausleitung 3.1.04 Beauftragtenwesen 3.1.05 Authorisierung Ärzte (Assistenz-, Beleg- und liquidationsberechtigte Ärzte) 3.1.06 Festlegung der Aufgaben einer Abteilungsleitung 3.1.07 Finanzplanung 3.1.08 Ressourcenplanung 3.1.09 Controlling 3.1.10 Rechnungswesen 3.1.11 Konferenz für Qualitätsmanagement 3.1.12 Managementbewertung 3.1.13 Allgemeine Geschäftsbedingungen 3.1.14 Entgelttarif: Information für den Patienten 3.1.15 Kooperationsverträge 3.1.16 Koordination von Arbeitsabläufen 3.1.17 Betrieb unter Notfallbedingungen 3.1.18 Beteiligung an der Katastrofenversorgung 3.1.19 Grundsätze der Delegation und Kooperation 3.1.20 Leitungsgremium (Betriebsleitung) 3.1.21 Organisation bei Organtransplantation 3.1.22 Leitungsgremium Forschung 3.1.23 Leitungsgremium Lehre 3.1.24 Masterplan Risikomanagement 3.1.25 Kommission für Umgang mit Drittmitteln 3.1.26 Kommission für Umweltschutz 3.1.27 Compliance-Kommission 3.1.28 Grundsätze der Haftung 3.1.29 Interne Revision 3.1.30 Hinweisgeberschutz 3.1.31 Unterweisungspflichten 3.2.11 Arbeitsmedizinische Vorsorge Prochain- 3 Krankenhausleitung 3.2 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Strahlenschutz