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BONNES PRATIQUES HOSPITALIÈRES

BONNES PRATIQUES HOSPITALIÈRES

Le saviez-vous ?

Le manuel de gestion de la qualité pour tout l'hôpital

3.1 Verantwortung der Leitung

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Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen der Krankenhausleitung müssen festgelegt sein. Dazu gehören:

  • Erstellen der Qualitätspolitik
  • Identifikation vorrangiger Absichten zur Festlegung von Qualitätszielen, einschließlich Zielen zum Umweltschutz
  • Festlegung der Verantwortung und Befugnis von Personal in leitender, ausführender und prüfender Funktion
  • Regelung der fachlichen und administrativen Leitung und formale Genehmigung der Aufgaben und Ziele der einzelnen Krankenhausabteilungen
  • Sicherung der Zusammenarbeit zwischen Berufsgruppen und Abteilungen
  • Sicherstellung der zeitgerechten und kontinuierlichen Erbringung von Krankenhausleistungen
  • Zuständigkeiten zum Umweltschutz
  • Benennung eines Mitgliedes der Leitung, das die Befugnis hat, das QM-System festzulegen, zu verwirklichen, aufrechtzuerhalten und dessen Leistungsfähigkeit zu beurteilen
  • Einrichtung und Umsetzung der Elemente des QM-Systems
  • Setzen kurz-, mittel- und langfristiger Qualitätsziele. Daraus Erarbeitung eines Qualitätsentwicklungsplanes und Überprüfung der Verwirklichung
  • Einrichtung einer QM-Gruppe mit organisatorischer Unabhängigkeit und umschriebenen Befugnissen
  • Beurteilung der Wirksamkeit des QM-Systems in festgelegten Zeitabständen
  • Festlegung allgemeiner Ausstattungs- und Verpflegungsstandards (Anspruchsklasse)
  • Auswahl, Einsatz, Fortentwicklung von Personal
  • Bereitstellung der erforderlichen und angemessenen Mittel, wie Räume, Geräte und Material
  • Prüfung der Qualität aller medizinischen Leistungen, die von anderen Leistungserbringern im Auftrag erbracht werden
  • Realisierung behördlicher Auflagen
  • Sicherstellung der Finanzierung durch Aufstellung eines jährlichen Budgets und einer mittel- bis langfristigen Planung des Anlagekapitals
  • Einrichtung eines Verfahrens zur Risikofrüherkennung.

Die finanzielle Grundlage des Krankenhauses muss durch eine solide Planung des jährlichen Budgets, der mittel- bis langfristigen Investitionen und des Ersatzbedarfes geplant werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.

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