Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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QM nach DIN EN 15224 / ISO 9001

1.3.20 Personal- oder Mitarbeitervertretung

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Ziel und Zweck

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Betriebsvereinbarungen ist die Personalvertretung an den Entscheidungen der Leitung zu beteiligen oder darüber zu informieren. Wo immer dieses sinnvoll erscheint, soll die Leitung mit der Personalvertretung vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Aufgaben sind zu regeln. Regelmäßige Gesprächstermine sind vorzusehen. Die Tätigkeiten von Vertreter besonderer Mitarbeitergruppen, wie Schwerbehinderten und der Frauenbeauftragten, sollen gefördert werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualfikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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1.3.20 Personal- oder Mitarbeitervertretung

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